AGB
Sophie Lautischer/ Dipl. Make up Artist / 06765703040 / contact@sophiemakeup.at

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge an Sophie Lautischer (nachfolgend Make up Artist genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen.

1. ALLGEMEINES
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit als Make up Artistin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Visagistin und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

2. OPTIONEN
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Make up Artistin zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

3. FESTBUCHUNG
Eine Festbuchung stellt eine für die Make up Artistin und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht der Make up Artistin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Make up Artistin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Die Make up Artistin kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Stunden-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Stunden-, Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet.

4. FREMD- UND NEBENKOSTEN
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Make up Artistin nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an die Make up Artistin zu zahlen. Ansonsten ist die Make up Artistin nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Make up Artistin berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

5. ANREISE
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar. 

6. GESTALTERISCHE AUFFASSUNG
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung der Make up Artistin zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren.
Mängelrügen an der Leistung der Make up Artistin muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

7. HONORAR
Das Honorar der Make up Artistin deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten bei der Make up Artistin ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen der Make up Artistin unzulässig.

8. AUFTRAGSSTORNIERUNGEN UND AUSFALLHONORAR
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass die Make up Artistin dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Make up Artistin mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage vor Termin: 50%
Die Make up Artistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche der Visagistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.
In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare der Make up Artistin zu entrichten.
Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an die Visagistin ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht.
Sollte die Make up Artistin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Make up Artistin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make up Artistin in diesem Falle nicht.

9. TESTSHOOTINGS
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern die Make up Artistin für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layout-Zwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht der Make up Artistin ein zusätzliches angemessenes Honorar zu.
Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.
Leistungen der Make up Artistin im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Make up Artistin dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung der Make up Artistin gesondert zu vergüten.

10. HAFTUNG
Bei, von der Make up Artistin, an Dritte zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Make up Artistin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihr eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

11. NAMENSNENNUNG
Die Make up Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar der Make up Artistin zu zahlen.

12. VERJÄHRUNG
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen die Make up Artistin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

13. VERWENDUNG VON BILDMATERIAL
Die Make up Artistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Make up Artistin einverstanden ist/sind.

14. URHEBER & RECHTEÜBERTRAGUNG
Die Make up Artistin ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihr übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben der Make up Artistin dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an die Make up Artistin zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu.
Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich der Make up Artistin, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.
Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen der Make up Artistin und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an die Make up Artistin abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an die Make up Artistin abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung der Make up Artistin einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an die Make up Artistin auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit von der Make up Artistin bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen die Make up Artistin zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
Da Sophie Make Up aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG Umsatzsteuerfrei ist, werden alle Beträge netto angeführt.

Impressum
Herausgeber:
Sophie Make Up
Visagistin/Make up Artist
Kontaktdaten:
Sophie Lautischer
8055 Graz
contact@sophiemakeup.at
+43676 5703040
Unternehmensgegenstand
Kosmetik (Schönheitspflege), eingeschränkt auf dekorative Kosmetik (Visagist)
Gesetzliche Berufsvertretung
WKO Steiermark
Aufsichtsbehörde
Magistrat der Stadt Graz